Linke Spur blockiert? Das Rechtsfahrgebot auf Autobahnen kann Leben retten (Video)
(Schweiz). Linke Spur = Überholspur, nicht Dauerspur. Auf Schweizer Autobahnen gilt das Rechtsfahrgebot: Fahrzeuglenker müssen grundsätzlich so weit rechts fahren, wie es die Verkehrsverhältnisse erlauben.
Die linke Spur dient dem Überholen. Wer dort dauerhaft fährt, obwohl die rechte Spur frei ist, behindert den Verkehrsfluss und kann gegen die Verkehrsregeln verstossen.
Das Rechtsfahrgebot ist keine blosse Empfehlung, sondern gesetzlich geregelt. Auch wer mit 110 km/h auf der linken Spur fährt, darf dort nicht ohne Grund bleiben, wenn rechts genügend Platz vorhanden ist.
Eine unnötig blockierte Überholspur kann den Verkehrsfluss behindern und zu gefährlichen Situationen beitragen. Andere Fahrzeuglenkende können ungeduldig werden, zu dicht auffahren oder riskante Fahrmanöver ausführen.
Solches Verhalten ist jedoch keine Rechtfertigung für Drängeln oder gefährliches Überholen. Alle Verkehrsteilnehmenden sind verpflichtet, die Verkehrsregeln einzuhalten und Rücksicht aufeinander zu nehmen.
Nach dem Überholen wieder nach rechts wechseln
Wer ein Fahrzeug überholt hat, sollte wieder auf den rechten Fahrstreifen wechseln, sobald dies mit ausreichendem Sicherheitsabstand möglich ist.
Dabei ist auf den Verkehr im Rückspiegel und im toten Winkel zu achten. Der Spurwechsel muss rechtzeitig angezeigt werden und darf andere Verkehrsteilnehmende nicht gefährden.
Kommt von hinten ein schnelleres Fahrzeug, sollte die Überholspur nach Abschluss des eigenen Überholmanövers freigegeben werden, sobald dies sicher möglich ist.
Auch ein dicht auffahrendes Fahrzeug berechtigt jedoch nicht dazu, einen gefährlichen oder überhasteten Spurwechsel vorzunehmen.
Rechtsüberholen bleibt verboten – Rechtsvorbeifahren ist teilweise erlaubt
Auf Schweizer Autobahnen darf grundsätzlich nicht rechts überholt werden. Verboten ist insbesondere das Manöver, bei dem ein Fahrzeug nach rechts ausschwenkt, an einem anderen vorbeifährt und anschliessend wieder nach links einspurt.
Seit dem 1. Januar 2021 ist das vorsichtige Rechtsvorbeifahren in bestimmten Verkehrssituationen ausdrücklich erlaubt. Dies gilt insbesondere dann, wenn sich auf dem linken oder mittleren Fahrstreifen eine Kolonne gebildet hat.
Wer bereits auf dem rechten Fahrstreifen unterwegs ist, darf eine solche Kolonne mit der nötigen Vorsicht passieren. Ein gezieltes Rechtsüberholen durch Spurwechsel bleibt dagegen verboten.
Diese vier Regeln erhöhen die Sicherheit
- Nach dem Überholen wieder nach rechts einspuren: Die linke Spur nicht dauerhaft belegen.
- Den rückwärtigen Verkehr beachten: Regelmässig in die Spiegel schauen und Spurwechsel nur durchführen, wenn sie sicher sind.
- Genügend Abstand halten: Auch bei Ärger über andere Fahrzeuglenkende nicht dicht auffahren.
- Ruhig bleiben: Keine riskanten Überholmanöver durchführen, nicht drängeln und keine anderen Verkehrsteilnehmenden bedrängen.
Wer eine akute gefährliche Verkehrssituation beobachtet, kann die Polizei unter der Notrufnummer 117 verständigen. Dabei darf die eigene Aufmerksamkeit nicht vom Verkehr abgelenkt werden.
Quelle: Polizei.news-Redaktion (bearbeitet auf Grundlage des vorliegenden Präventionstextes)
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